Google Analytics verstößt gegen Datenschutzrecht – oder auch nicht

12 Mar 2010 | veröffentlicht von thomas |

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Etwas Aufruhr hat der Beschluss der der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vom 26. November 2009 ausgelöst. Im Kern sagt er aus, dass

  • viele Web-Seitenbetreiber zu Zwecken der Werbung und Marktforschung das Surf-Verhalten der Nutzerinnen analysieren
  • dabei die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind
  • und demnach Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden dürfen

Was bedeutet das nun für Nutzer von GoogleAnalytics?

Nach Auffassung der Datenschützer ist “die IP-Adresse kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes”, da sie grundsätzlich personenspezifisch aufgelöst werden könnte.

Ob die IP jedoch tatsächlich als personenbezogenes Datum betrachtet werden muss, ist derzeit durchaus umstritten (s. RA jens Liesegang zu diesem Thema). Akute Handlungsnotwendigkeit, z.B. die Entfernung des GoogleAnalytics-Codes von der eigenen Website, besteht noch nicht. Selbst Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, bekannt für ein forsches Vorgehen, droht frühestens ab Anfang Mai rechtliche Konsequenzen an. Immer mal vorausgesetzt,

  • die Rechtsauffassung der Datenschützer wird gerichtlich bestätigt und
  • Google legt keine datenschutzkonforme Version vor

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